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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15 B   

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https://dejure.org/2017,97077
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15 B (https://dejure.org/2017,97077)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 7 SO 158/15 B (https://dejure.org/2017,97077)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 7 SO 158/15 B (https://dejure.org/2017,97077)
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  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Bei der Beurteilung des im Rahmen des § 14 RVG zu bewertenden Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit ist jedoch lediglich und ausschließlich der Arbeits- und Zeitaufwand zu würdigen, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der zu beurteilenden Angelegenheit betrieben hat und den er objektiv auch auf diese Angelegenheit verwenden musste, weshalb - unabhängig von der Bezeichnung, z. B. als Synergie- oder Rationalisierungseffekt - relevant ist, dass die Bearbeitung mehrerer gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten, z.B. mit der möglichen Verwendung gleichlautender Schriftsätze, regelmäßig mit einer erheblichen Arbeitserleichterung verbunden ist, die aufgrund der Beeinflussung des objektiven Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit gebührenrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - L 7 AS 108/15 B - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - und noch zur Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung: Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 1993 - 14b/4 Reg 12/91).
  • LSG Bayern, 02.12.2011 - L 15 SF 28/11

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Bei der Beurteilung des im Rahmen des § 14 RVG zu bewertenden Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit ist jedoch lediglich und ausschließlich der Arbeits- und Zeitaufwand zu würdigen, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der zu beurteilenden Angelegenheit betrieben hat und den er objektiv auch auf diese Angelegenheit verwenden musste, weshalb - unabhängig von der Bezeichnung, z. B. als Synergie- oder Rationalisierungseffekt - relevant ist, dass die Bearbeitung mehrerer gleichgelagerter Rechtsstreitigkeiten, z.B. mit der möglichen Verwendung gleichlautender Schriftsätze, regelmäßig mit einer erheblichen Arbeitserleichterung verbunden ist, die aufgrund der Beeinflussung des objektiven Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit gebührenrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - L 7 AS 108/15 B - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - und noch zur Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung: Bundessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 1993 - 14b/4 Reg 12/91).
  • LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13

    Höhe der fiktiven Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Sind diese insgesamt als durchschnittlich zu bewerten, wird sich im Ergebnis regelmäßig eine angemessene Mittelgebühr ergeben (so im Ergebnis z.B. auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B - und Beschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 929/11 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. Juli 2010 - S 12 SF 26/10 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05).
  • SG Berlin, 10.09.2007 - S 48 SB 2223/05

    Kostenfestsetzung - Terminsgebühr - nicht stattgefundener Termin -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Sind diese insgesamt als durchschnittlich zu bewerten, wird sich im Ergebnis regelmäßig eine angemessene Mittelgebühr ergeben (so im Ergebnis z.B. auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B - und Beschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 929/11 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. Juli 2010 - S 12 SF 26/10 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05).
  • LSG Thüringen, 01.09.2011 - L 6 SF 929/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Sind diese insgesamt als durchschnittlich zu bewerten, wird sich im Ergebnis regelmäßig eine angemessene Mittelgebühr ergeben (so im Ergebnis z.B. auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B - und Beschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 929/11 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. Juli 2010 - S 12 SF 26/10 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2016 - L 7/14 SO 46/14

    Beschränkung; fiktive Terminsgebühr; Kriterien; mündliche Verhandlung; nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    bb) Für die fiktive Terminsgebühr gemäß Nr. 3106 Nr. 2 VV RVG a.F. gelten nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschluss vom 11. November 2016 - L 7/14 SO 46/14 B) grundsätzlich die allgemeinen Gebührenbestimmungsgrundsätze, wobei Kriterien, die im konkreten Einzelfall nicht bewertet werden können, weil sie aufgrund besonderer Umstände gar nicht bewertbar sind, nach der Grundsystematik konsequenterweise unberücksichtigt bleiben müssen.
  • SG Hildesheim, 29.07.2010 - S 12 SF 26/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Sind diese insgesamt als durchschnittlich zu bewerten, wird sich im Ergebnis regelmäßig eine angemessene Mittelgebühr ergeben (so im Ergebnis z.B. auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B - und Beschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 929/11 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. Juli 2010 - S 12 SF 26/10 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Auch die Ansetzung der Terminsgebühr in Höhe einer 2/3-Mittelgebühr sei zutreffend, weil der bei einer fiktiven Terminsgebühr fiktiv zu beurteilende Tätigkeitsaufwand aufgrund der zur Frage der Verfassungswidrigkeit ergangenen Entscheidung des Bundesozialgerichts vom 12. Juni 2012 zum Aktenzeichen B 14 AS 153/11 R als erheblich unterdurchschnittlich zu beurteilen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).
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